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07.02.2013 - Energieeffizienz

Bund beschließt neue Energiesparverordnung

Bund beschließt neue Energiesparverordnung
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Bauherren und Handwerksbetriebe müssen sich darauf einstellen, in Zukunft bei Neubauten höhere Mindesteffizienz-Standards zu erfüllen. Dies hat die Bundesregierung in einer aktuellen Kabinettssitzung beschlossen. Das neue Energieeinsparungsgesetz soll bereits ab 2014 in Kraft treten und in zwei Stufen umgesetzt werden. Damit die neue Gesetzesregelung grünes Licht erhält, muss sie allerdings ebenfalls auf europäischer Ebene bestätigt werden. Das Wichtigste zusammengefasst Ab 2014 soll der Energiebedarf aller Neubauten bis 2016 pro Jahr um 12,5% sinken. Auch der maximal erlaubte Wärmeverlust soll jeweils um 10% pro Jahr reduziert werden. Bei Verkauf und Vermietung müssen die energetischen Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. Der Energieausweis bleibt weiter Pflicht und muss bereits bei Besichtigungsterminen vorgelegt werden. Ein unabhängiges Stichproben-Kontrollsystem soll Energieausweise und Klimaanlagen-Berichte überprüfen. Weitere Informationen zur Energiesparverordnung sind unter www.bmvbs.de erhältlich.?