News-Archiv: Kategorien

28.01.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Balkon muss wetterfest sein

Urteil: Balkon muss wetterfest sein
© fotolia.de / webdata
Das Landesgericht Detmold entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter von der Konstruktionssicherheit von Balkonen ausgehen können. Dies gilt auch bei schlechten Witterungsverhältnissen wie großen Schneemengen und Tauwetter (AZ 10 S 211/11).Im vorliegenden Fall hatten Mieter eine andere Mietpartei wegen eines Wasserschadens in der darüber liegenden Wohnung auf Schadensersatz verklagt. Sie gaben an, dass durch große Schneemengen Tauwasser in das Mauerwerk und dadurch in ihre Wohnung gelangt war.Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Als Mieter sollte man bei einem äußerlich einwandfrei wirkenden Bauzustandes eines Gebäudes davon ausgehen können, dass Balkonkonstruktionen Witterungsverhältnissen wie großen Schneemengen standhalten.?