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02.01.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter kann auf heißes Badewasser bestehen

Urteil: Mieter kann auf heißes Badewasser bestehen
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Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter Anspruch auf eine angemessen beheizte Badewanne haben (AZ 463 C 4744/11).Im vorliegenden Urteil hatte ein Mieter den Einbau einer neuen Warmwassertherme verlangt, die eine Wassertemperatur von 41 Grad liefert. Die Vermieterin war jedoch der Ansicht, dass eine Temperatur von 38 Grad ausreicht. Auch die Befüllungszeit von 42 Minuten erschien der Vermieterin als ausreichend.Das Gericht entschied nun zu Gunsten des Mieters. Zur vertragsgemäßen Bereitstellung der Mietsache gehöre ebenfalls eine ausreichend dimensionierte Gastherme. Sowohl die Befüllungszeit, als auch die Wassertemperatur erschien dem Gericht als unzureichend.?