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24.12.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter müssen nicht alle Baumaßnahmen dulden

Urteil: Mieter müssen nicht alle Baumaßnahmen dulden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter von Gewerberäumen Baumaßnahmen nicht dulden müssen, wenn ihre Existenzgrundlage dadurch gefährdet ist.Im vorliegenden Fall hatten Mieter einer Arztpraxis fristlos gekündigt und Schadensersatz für die durch die vorzeitige Beendigung ihres Mietvertrags enstehenden Kosten verlangt, nachdem dieser umfassende Baumaßnahmen angekündigt hatte. Sie argumentierten, dass durch die großflächige Sanierung die Patienten ihrer Praxis für Neurologie und Psychatrie umzumutbar belastet und die Grundlage für ihre tägliche Arbeit erheblich gestört werden würde.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell den Mietern recht. Aufgrund des festgestellten Mangels waren sie berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.?