News-Archiv: Kategorien

17.12.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Nicht auf allen Balkons dürfen Blumen stehen

Urteil: Nicht auf allen Balkons dürfen Blumen stehen
© fotolia.de / webdata
Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter das Anbringen von Blumenkästen auf Balkonaußenseiten aus vernünftigen Gründen unterbinden dürfen (AZ 65 S 40/12).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter das Anbringen von Blumenkästen untersagt, da die Fläche unterhalb der Balkone zum Abstellen von PKWs genutzt wird. Die Mieter wehrten sich gegen diesen Beschluss mit der Begründung, dass das Aufstellen von Pflanzen dem üblichen Gebrauch einer Mietwohnung entspräche.Das Landesgericht gab allerdings dem Vermieter recht. Als Grundstückseigentümer muss er dafür sorgen, dass Fahrzeuge und Insassen durch beispielsweise herabfallende Blumenkästen nicht geschädigt werden. Das Aufstellen der Kästen stellt laut Gericht eine Verkehrsgefährdung dar.?