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12.11.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Optische Wohnungsmängel sind kein Grund zur Mietminderung

Urteil: Optische Wohnungsmängel sind kein Grund zur Mietminderung
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht München, dass ein optischer Mangel nicht zwangsläufig den Grund für eine Mietminderung darstellt.Im vorliegenden Fall hatten Mieter Kondenswasser unterhalb der Balkontüren gemeldet, das bereits die erste Reihe des Parkettbodens in Mitleidenschaft gezogen hatte. Sie befürchteten Schimmel und minderten die Miete um 5 Prozent.Das Amtsgericht gab jedoch aktuell dem Vermieter Recht. Ein optischer Mangel führt nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit einer Mietsache und begründet daher keine Mietminderung.?