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05.11.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Große Wohnungsunternehmen können selbst mahnen

Urteil: Große Wohnungsunternehmen können selbst mahnen
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Das Amtsgericht Dortmund hat aktuell entschieden, dass ein Wohnungsunternehmen mit mehr als 150.000 Einheiten nicht zu der Beauftragung eines Inkassounternehmens verpflichtet ist. Demnach müssen Mieter auch keine Kosten tragen, die durch ein Inkassoverfahren entstanden sind (AZ 425 C 6285/12).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Zahlung von Mahn- und Inkassokosten verweigert. Nachdem er mit seiner Nachzahlung von Heizkosten in Verzug geraten war, hatte seine Vermieterin zunächst selbst gemahnt, später die Forderung einem Inkassounternehmen übergeben.Das Gericht entschied, dass der Mieter zwar seine Heizkosten zzgl. Zinsen zahlen muss, jedoch für die Mahngebühren nicht aufkommen muss. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist auch für Großvermieter nicht zwingend notwendig.?