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10.10.2012 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Schlussbegehung unbedingt durchführen!

Tipp für Bauherren: Schlussbegehung unbedingt durchführen!
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Gegen Ende des Jahres werden die meisten Häuser fertiggestellt, abgenommen und bezogen. Danach sind die Bauherren erst einmal froh, alles hinter sich zu haben. Handwerker möchten sie am liebsten nicht mehr sehen. Dabei vergessen viele Hausbesitzer: Ab der Bauabnahme läuft die Gewährleistungsfrist, und zwar im Normalfall fünf Jahre. Während dieser Zeit, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), muss der Bauunternehmer alle Mängel am Haus auf eigene Kosten beseitigen. Vorausgesetzt, die Hausbesitzer rügen den Mangel rechtzeitig. Deshalb sollten alle, die ihr Eigenheim zu Weihnachten vor fünf Jahren bezogen haben, jetzt an die Schlussbegehung denken und ihr Haus rechtzeitig zum Ende der Gewährleistungsfrist gemeinsam mit dem Bausachverständigen inspizieren. Noch ist Zeit, Mängel zu rügen. Ist die Gewährleistungsfrist verstrichen, muss der Hausbesitzer auch Schäden, die vielleicht schon während der Bauzeit verursacht wurden, in der Regel aus eigener Tasche bezahlen.

Quelle: VPB e.V.