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17.09.2012 - Facility Management

Urteil:
Unzureichender Winterdienst muss nicht voll bezahlt werden

Urteil: Unzureichender Winterdienst muss nicht voll bezahlt werden
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Das Amtsgericht Spandau entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Rechnungsbetrag für die Erbringung von Winderdiensten gemindert werden kann, wenn die vereinbarten Leistungen nicht vollständig erbracht wurden. Im vorliegenden Fall hatte ein Winterdienst-Unternehmen eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verklagt, da diese einen Teil der vereinbarten Rechnungssumme einbehalten hatte. Allerdings hatte das Ordnungsamt an einem Tag Bußgelder wegen unzureichender Räum- und Streuarbeiten verhängt. Dies nahm die WEG zum Anlass, die Vertragssumme zu mindern. Das Amtsgericht Spandau wies die Klage des Dienstleistungsunternehmens ab. Da der Winterdienst Bestandteil eines Werkvertrags ist, hat die WEG das Recht gehabt, die Vergütung bei unzureichender Ausführung zu mindern.?