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10.09.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Hausflur kann im Ausnahmefall zur Wohnfläche dazuzählen

Urteil: Hausflur kann im Ausnahmefall zur Wohnfläche dazuzählen
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Das Amtsgericht Bonn entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Hausflur zu allgemeinen Wohnfläche zählen kann, wenn er über das Maß hinaus genutzt wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gegen seines Erachtens zu hohe Miete geklagt. Die auf Basis des Mietvertrags angesetzte Miete entsprach nicht der eigentlichen Wohnfläche von 35 Quadratmetern. Den Hausflur selbst jedoch nutzte er für seine Schränke und Kommoden.Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Vermieters. Die Begründung: Da der Mieter den Hausflur über das normale Maß hinaus nutzt und nur er sowie ein weiterer Mieter Zugang zu dem Flur haben, kann dieser teilweise in die Wohnfläche mit eingerechnet werden.?