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06.08.2012 - Facility Management

Urteil:
Ersatzloses Baumfällen kann nicht auf Mieter umgelegt werden

Urteil: Ersatzloses Baumfällen kann nicht auf Mieter umgelegt werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Potsdam, dass die Kosten für Gartenpflege nicht ohne weiteres auf Mieter umlegbar sind (AZ 23 C 349/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin das Fällen von Bäumen beauftragt und die Kosten anschließend auf die Mietparteien umgelegt. Sie verzichtete darüber hinaus auf eine Neubepflanzung der Außenanlage. Eine Mieterin wehrte sich gegen diese Kosten. Das Gericht gab der Mieterin recht, da das Fällen von Bäumen keine "laufend entstehenden Kosten" verursache und somit eine außergewöhnliche Maßnahme darstelle. Hätte die Vermieterin jedoch eine Neubepflanzung vorgenommen, hätte sie diese Kosten als Entstandsetzungsmaßnahme ansetzen können.?