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27.06.2012 - Baubranche

Bautipp:
Garagen dürfen nicht beliebig genutzt werden

Bautipp: Garagen dürfen nicht beliebig genutzt werden
© pixelio.de / Dieter Schütz
Garagen werden oftmals nicht zu ihrem eigentlichen Zweck genutzt, sondern dienen beispielsweise als Papierlager, Werkstatt oder Geräteschuppen. Allerdings ist dies Bauexperten des Verbands Privater Bauherren (VPB) zufolge nicht immer zulässig. Im Sinne ihrer eigentlichen Funktion werden Garagen lediglich als Stellplätze für Autos genehmigt. Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, ist ebenfalls auf der sicheren Seite. Problematisch wird es, wenn aus der eigentlichen Garage nach und nach ein Hobbyraum, eine Werkstatt oder gar ein Partyraum wird. Dann handelt es sich um einen Nutzungsänderung - und die muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.