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03.04.2012 - Baubranche

Bautipp:
Bei Sanierungsarbeiten auf Unternehmenserklärung bestehen!

Bautipp: Bei Sanierungsarbeiten auf Unternehmenserklärung bestehen!
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein komplexes Regelwerk und für private Bauherren nur schwer zu durchschauen. Deshalb hat die Bundesregierung die sogenannte Unternehmererklärung eingeführt. Sie verpflichtet alle Baufirmen und Handwerksbetriebe, dem Bauherrn schriftlich zu bestätigen, dass die durchgeführten Sanierungsarbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Den Bauexperten des Verbands Privater Bauherren e.V. sollten Hausbesitzer unbedingt auf diese Bescheinigung drängen. Insbesondere, wenn sie Heizkessel und Warmwassersysteme einbauen oder austauschen lassen, Fassaden, Dach oder Geschossdecken dämmen, Fenster tauschen oder Klimaanlagen installieren lassen. Theoretisch mag es ausreichend sein, wenn ein Fensterbauer auf seiner Rechnung die genauen U-Werte der neuen Fenster ausweist. Andererseits muss der Bauherr diese dann selbst prüfen und den Nachweis führen, dass die Fenster der EnEV entsprechen. Das ist aber nach Ansicht des VPB für Laien kaum zu leisten und birgt die Gefahr, dass letzten Endes doch etwas nicht EnEV-konform ist. Aus diesem Grund sollten Hausbesitzer auf dem einfachen Satz unter der Rechnung bestehen: "Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung."

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.