News-Archiv: Kategorien

13.02.2012 - Facility Management

Urteil:
Schneeschippen muss gerecht verteilt sein

Urteil: Schneeschippen muss gerecht verteilt sein
© Pixelio.de / Rike
Das Amtsgericht Köln hat aktuell entschieden, dass eine Winterdienst-Pflicht nicht nur auf eine Mieterpartei zufallen darf, da diese dadurch unangemessen benachteiligt werden würde (AZ 221 C 170/11). Im vorliegenden Fall fiel laut Mietvertrag der Winterdienst allein auf die Mieterin einer Erdgeschosswohnung in einem 3-Parteien-Haus zu. Der Vertrag bezog sich auf eine Hausordnung aus dem Jahr 1960, die das Freihalten der Bürgersteine und Hauszugänge als eine Pflicht der Erdgeschossmieter festsetzte. Die Mieterin wehrte sich gegen diese Regelung. Mit seiner aktuellen Entscheidung gab das Amtsgericht Köln nun der Mieterin recht und erklärte die Regelung für unwirksam, da diese eine unangemessene Ungleichbehandlung der Mieter beinhalte.?