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08.07.2009 - Mieten & Vermieten

Mieter müssen Fernwärmeanschluss grundsätzlich dulden

Mieter müssen Fernwärmeanschluss grundsätzlich dulden
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In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter den Anschluss an die Fernwärme zur Energieeinsparung grundsätzlich hinnehmen müssen (BGH, Aktenzeichen VIII ZR 275/07).Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer eines Berliner Mehrfamilienhauses (Baujahr 1920) beschlossen, die längst überholte Gas-Etagenheizung entsorgen und die Wohnungen an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen. Trotz dreimonatiger Voranmeldung von Seiten des Mieters klagte eine Mieterin gegen die Installationsarbeiten.Mit der Begründung einer "ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme zur Energieeinsparung" stimmte der BGH dem Beklagten zu und entschied, dass die Mieterin nicht in größerem Umfang von den Arbeiten berührt werden würde.