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28.10.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Bautagebuch ist für Architekten Pflicht

Tipp für Bauherren: Bautagebuch ist für Architekten Pflicht
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Hat sich ein Architekt zu der Überwachung eines Bauprojekts verpflichtet, muss er diese auch nachvollziehbar dokumentieren, informiert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach, kann der Bauherr das Architektenhonorar mindern. Im vorliegenden Fall hatten der Bauherr und der Architekt vereinbart, dass für Inhalt und Umfang der vom Architekten geschuldeten Leistungen das Leistungsbild des ยง 15 Abs.2 HOAI gelten soll. In dieser Vereinbarung erkannte der BGH die Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuches, weil dies zum Leistungsbild der Objektüberwachung (Leistungsphase acht) gehöre. Die Dokumentation im Rahmen eines Bautagebuches sei insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung. Das Dokumentationsinteresse des Bauherrn bestehe nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bauten im Bestand, also bei Modernisierungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Ausbau.

Quelle: Haus & Grund Deutschland