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29.09.2011 - Facility Management

Grundstückseigentümer darf Nießbrauch für sich selbst anmelden

Grundstückseigentümer darf Nießbrauch für sich selbst anmelden
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Grundstückseigentümer einen Nießbrauch an seinem eigenen Grundstück eintragen darf (AZ V ZB 271/10). Im vorliegenden Fall hatte ein Gläuber eine Zwangshypothek auf ein Grundstück eintragen lassen. Zuvor hatte der Eigentüner jedoch einen Nießbrauch für sich an dem Grundstück eingetragen. Der Gläubiger verlangte vor Gericht die Löschung des Nießbrauchs. Der Bundesgerichtshof entscheid nun aktuell zugunsten des Eigentümers. Die Begründung: Auch wenn in der Regel ein Nießbrauch auf einen Dritten als Berechtigten eingetragen wird, kann auch der Eigentümer selbst ein schutzwürdiges Interesse haben. Allerdings könne ein Eigentümernießbrauch nicht dazu genutzt werden, um einem Gläubiger den Zugriff auf das Grundstück zu verweigern. Dieser habe laut den Richtern das Recht, den Niebrauch anzufechten.?