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16.09.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Erstattungsansprüche von Mietern verjähren nach 6 Monaten

Aktuelles Urteil: Erstattungsansprüche von Mietern verjähren nach 6 Monaten
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Vor einigen Jahren Zeit hatte der Bundesgerichthof entschieden, dass Mieter von ihrem Vermieter Geldersatz verlangen können, wenn sie bei ihrem Auszug zu Unrecht renoviert haben (AZ VIII ZR 302 /07). Der Vermieter sei ungerechtfertigt bereichert, wenn der Mieter im Glauben an eine wirksame Vertragsregelung bei seinem Auszug renoviert, obwohl die Vertragsregelung unwirksam und er zu diesen Arbeiten tatsächlich nicht verpflichtet war.In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof nun, dass dieser Mieteranspruch nach sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses verjährt. Der Deutsche Mieterbund kritisiert das Urteil: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar, ich halte sie für falsch, " kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten."Wenn Mieteransprüche auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Renovierungskosten schon 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjährt sind, wissen viele Mieter zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie überhaupt einen derartigen Anspruch gehabt haben. Das ist ein absurdes Ergebnis."

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.