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07.07.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Auf versteckte Mängel achten!

Tipp für Bauherren: Auf versteckte Mängel achten!
Baufirmen, die ein schlüsselfertiges Haus errichten, müssen dem Käufer laut Bauexerten eine mängelfreie Immobilie übergeben. Weil so ein komplexes Werk wie ein Haus aber selten ganz fehlerfrei fertiggestellt wird, hat der Gesetzgeber dem Bauherrn eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, muss ihn der dafür verantwortliche Bauunternehmer oder Handwerker auf eigene Kosten in Ordnung bringen. Manche Firmen versuchen, dieses Recht vertraglich auszuhebeln. So verstößt beispielsweise die Klausel "Soweit die Bauherren bis vier Wochen nach Übergabe sichtbare Mängel nicht schriftlich rügen, verlieren sie ihre diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche." gegen das Gesetz (ยง 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. ยง 640 Abs. 2 BGB sowie ยง 309 Nr.2 BGB). Der Gesetzgeber hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche an die Kenntnis der Mängel und gerade nicht an deren bloße Sichtbarkeit geknüpft. Weil viele Mängel tatsächlich für den Laien nicht sichtbar sind, empfiehlt es sich immer, zur Abnahme und auch vor Ende der Gewährleistungsfrist mit dem unabhängigen Sachverständigen durch das Haus zu gehen. Er erkennt viele Mängel aufgrund seiner Erfahrung, die für den Hausbesitzer nicht sichtbar sind. Quelle & Bild: Verband Privater Bauherren e.V.