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09.06.2011 - Baubranche

Achtung beim Bauvertrag:
DIN-Normen nicht immer rechtsgültig

Achtung beim Bauvertrag: DIN-Normen nicht immer rechtsgültig
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Bauverträge enthalten in der Regel zahlreiche Fachbegriffe und spezielle Formulierungen. Nicht immer ist dem Bauherr von Anfang an klar, was genau die einzelnen Klauseln beinhalten. Ein häufig auftretendes Beispiel sind laut Verband Privater Bauherren die sogenannten DIN-Normen und "anerkannten Regeln der Technik". Diese sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die sich mit der Zeit verändern können. So entsprechen beispielsweise die immer noch geltenden Schallschutz- DIN-Normen nicht mehr in allen Details den anerkannten Regeln der Technik. Experten empfehlen vor diesem Hintergrund, den Bauvertrag von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen und sicher zu sein, die bestmögliche Technik und Ausstattung zu erhalten.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.