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19.05.2011 - Energieeffizienz

Nachrüstpflicht für Käufer von Altbauten

Nachrüstpflicht für Käufer von Altbauten
© Verband Privater Bauherren e.V.
Bauherren müssen laut Energieeinsparverordnung hohe Energiestandards einhalten. Dies gilt auch für Käufer von Altbauten, die nachgerüstet werden müssen. Diese Pflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und selbst bewohnen. Spätestens zwei Jahre nach Einzug müssen alle Warmwasserleitungen und Armaturen gedämmt werden. Etwas komplexer ist die zweite Nachrüstpflicht. Sie betrifft auch die Althauskäufer, die ihre Immobilie erst kürzlich übernommen haben. In jedem Fall müssen sie bis Ende 2011 die jeweils obersten Geschossdecken dämmen. Erneuert werden müssen in diesem Jahr zudem alle alten Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Die Vorgaben der Energieeinsparung beachten müssen auch alle Altbaubesitzer, die ihre Immobilie umfassend sanieren oder umbauen möchten. "Hausbesitzer sollten sich dabei gut beraten lassen", empfiehlt Bausachverständiger Thomas Weber vom Verband Privater Bauherren e.V. "Sie müssen nicht nur die Vorschriften umsetzen, sondern dies auch jederzeit den Behörden gegenüber belegen können." Dabei helfen die so genannten Unternehmererklärungen, in denen das ausführende Unternehmen die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten bescheinigt. "Leider wissen viele Unternehmen noch gar nicht, dass sie zur Ausfertigung dieser Erklärungen verpflichtet sind", räumt Bausachverständiger Weber ein. Der VPB rät deshalb, schon vor den Arbeiten einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der alle vorgeschriebenen Planungs- und Ausführungsschritte überwacht und koordiniert.?