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08.03.2011 - Mieten & Vermieten

Mieterhöhung auch ohne Ankündigung erlaubt

Mieterhöhung auch ohne Ankündigung erlaubt
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"In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichthof, dass ein Vermieter nach einer baulichen Maßnahme eine Mieterhöhung durchsetzen darf, auch wenn er diese vorher nicht angekündigt hat (AZ VIII ZR 164/10).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter nach dem Einbau eines Fahrstuhls die Grundmiete für eine Wohnung um 120,78 € erhöht. Nachdem die Mieterin die Erhöhung nicht zahlte, klagte der Vermieter vor Gericht und verlangte die Zahlung des Restbetrags für die Monate Juni bis August 2009.Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter recht. Auch wenn dieser die Mieterhöhung nicht vorab angekündigt hat, ist die Erhöhung nach einer tatsächlich durchgeführten Baumaßnahme erfolgt. Die Ankündigungspflicht soll Mietern lediglich ermöglichen, sich auf zukünftige Bauarbeiten vorzubereiten.?