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02.03.2011 - Energieeffizienz

Solarstromförderungen können ab Juli gekürzt werden

Solarstromförderungen können ab Juli gekürzt werden
© fotolia.com / julien tromeur
Besitzern von Solarstromanlagen steht zukünftig eine Veränderung ins Haus. Laut dem Bundesverband für Solarwirtschaft e.V. hat der Bundestag aktuell entschieden, dass Solarstromförderungen ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden können. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. "Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang", erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). "Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann." Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik(PV)-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Marktes wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen.

Quelle: Bundesverband für Solarwirtschaft e.V