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15.11.2010 - Mieten & Vermieten

Vermieter kann mehrere Gebäude zusammen abrechnen

Vermieter kann mehrere Gebäude zusammen abrechnen
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung zusammengehörende Gebäude zu einer Einheit zusammenfassen kann.Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter vor Gericht geklagt, weil sein Vermieter eine gemeinsame Betriebskostenabrechnung für insgesamt drei benachbarte Gebäude über mehrere Jahre erstellt hatte. Dementsprechend wurden ebenfalls die Gesamtkosten auf die drei weitestgehend baugleichen Gebäude verteilt. Gegen diese Verfahrensweise klagte der Mieter und forderte, die Kosten für jedes Gebäude einzeln zu verteilen.Der Bundesgerichtshof gab jedoch dem Vermieter recht. Die Begründung: Die zusammengefassten drei Gebäude werden einheitlich verwaltet und somit zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst. Sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, ist der Vermieter in einem preisfreien Raum berechtigt, mehrere Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen.?