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25.10.2010 - Mieten & Vermieten

Mieter hat keinen Anspruch auf Parkplatz

Mieter hat keinen Anspruch auf Parkplatz
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mieter nicht von seinem Vermieter verlangen kann, ihm einen Stellplatz zu überlassen - auch wenn diese vorhanden sind (AZ VIII ZR 268/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Warteliste für Stellplätze für seine Mieter geführt, da mehr Stellplätze als vorhanden benötigt wurden. Laut BGH diente diese Liste jedoch lediglich als internes Veraltungsinstument an, das keinerlei Ansprüch von Seiten der Mieter rechtfertige.Die Richter bestätigten, dass es allein Sache des Vermieters sei, wem er einen Stellplatz zusätzlich zu dem Wohnraum vermietet.?