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08.09.2010 - Mieten & Vermieten

Vermieter kann seine Stellung auf andere übertragen

Vermieter kann seine Stellung auf andere übertragen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Vermieter von Gewerberäumen das Recht hat, einen Mietvertrag jederzeit auf dritte Personen zu übertragen (AZ XII ZR 171/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter Geschäftsräume bei einer Aktiengesellschaft angemietet. Im März 2005 teilte diese dem Mieter mit, dass das Mietverhältnis auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) übertragen wurde und somit zukünftige Zahlungen an die neue Gesellschaft gehen sollten. Trotz Widerspruch zahlte der Mieter an die GbR die anfallenden Kosten. Nachdem die GbR 2006 dann in eine KG umgewandelt wurde, setzte der Mieter seine Zahlungen aus.Da im Mietvertrag die Klausel "Der Vermieter hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit auf eine andere Gesellschaft zu übertragen." festgeschrieben wurde, hat der Mieter der Übertragung zugestimmt. Da die Stellung als Vermieter wirksam auf die GbR und die KG übertragen wurde, muss der Mieter seine rückständige Mieten und auch einen Ersatz von Renovierungskosten erstatten.?