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01.06.2010 - Facility Management

Zweischalige Trennwände schützen gegen Nachbarlärm

Zweischalige Trennwände schützen gegen Nachbarlärm
© Bundesverband Porenbeton/Massiv Mein Haus e. V.
Stadtnahes Wohnen liegt im Trend. Geschäfte, Ärzte, Kino, Theater, Kneipen usw. – alles ist bequem zu erreichen. Leider sind die Grundstückspreise oft extrem hoch. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach stadtnahen Reihen- und Doppelhäusern steigt. Stimmt der Schallschutz zum Nachbarn, bieten sie fast die Atmosphäre eines freistehenden Eigenheimes. Damit ein gereihtes Stadthaus ruhig ist, benötigt es allerdings eine bessere schalldämmende Trennwand, als der Gesetzgeber fordert. Das ist mit einer massiven doppelten Trennwand problemlos möglich. Hauserwerber sollten deshalb immer so hohen Schallschutz vertraglich vereinbaren, dass sie nicht mehr mit nachbarlichem Lärmstress rechnen müssen. Die in der Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschriebenen 57dB reichen bei weitem nicht aus. Besitzer eines Eigenheimes können mehr erwarten. Damit es ruhig ist, sollte der Schallschutz zwischen Stadthäusern mindestens 62dB betragen. Diese Schalldämmung wirkt etwa viermal besser als die vorgeschriebenen 57dB. Erst dann schirmt die Trennwand auch laute Geräusche der Nachbarn ausreichend ab. Eine massive doppelte Trennwand mit mindestens 3 cm breitem Zwischenraum zwischen den Häusern bringt problemlos die notwendigen 62 dB und mehr, wenn beide Wandschalen aus schwerem Mauerwerk oder Beton bestehen und untereinander keinen Kontakt durch Mörtel, Betonreste oder Decken haben. Leichte Holzkonstruktionen sind da weniger geeignet. Sie erfüllen nicht einmal den aktuellen Standard, stellte die Stiftung Warentest in ihrem Bericht von Mai 2010 fest. Hier lohnt es sich, den Handwerkern auf die Finger zu schauen. Eine Verfüllung mit Mineralwolle verbessert den Schallschutz weiter. Sind Reihen- und Doppelhäuser unterkellert, wirkt die zweischalige Trennwand sogar doppelt so gut.

Quelle: massiv-mein-haus.de