News-Archiv: Kategorien

01.03.2010 - Mieten & Vermieten

Renovierungsfrage muss beantwortet werden

Renovierungsfrage muss beantwortet werden
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Mieter vor seinem Auszug Anspruch auf Klärung der Renovierungsfrage hat, falls diese im Mietvertrag nicht eindeutig formuliert ist (AZ VIII ZR 351/08).Im vorliegenden Fall waren sich Mieter und Vermieter uneinig, ob die im Vertrag aufgeführte Renovierungsklausel wirksam ist. Der Vermieter darf seinen Mieter allerdings nicht kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses im Unklaren darüber lassen, ob Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen.Der BGH kam zu der Entscheidung, dass es dem Mieter nicht zuzumuten ist, abzuwarten und es eventuell auf unterlassene Schadensersatzforderungen von Seiten des Vermieters ankommen zu lassen. Denn erfahrungsgemäß seien vom Vermieter veranlasste Schönheitsreparaturen meistens teuerer, als wenn der Mieter diese selbst vornimmt. Äußert sich der Vermieter nicht zu der Renovierungsfrage, kann der Mieter auf Feststellung klagen.?