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11.04.2018 - Baubranche

Bautipp:
Vertragsunterlagen müssen zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen!

Bautipp: Vertragsunterlagen müssen zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen!
© Fotolia.de / Andy Dean Photograhy
Der Notar ist bei einem Immobilienerwerb eine wichtige Instanz. Über ihn wechseln Häuser und Wohnungen den Besitzer und mit der Beurkundung übernimmt er sogenannte hoheitliche Aufgaben. Viele unerfahrene Bauherren verlassen sich vor diesem Hintergrund darauf, dass der Notar verantwortungsvolle Aufgaben für sie übernimmt. Dies sollten sie jedoch nicht, warnt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Die Bauexperten nennen ein Beispiel: Es gehört nicht zu den Pflichten eines Notars zu prüfen, ob ein Kaufvertrag im Sinne des Bauherrn abgeschlossen wurde. Er muss sogar eine neutrale Position wahren und lediglich prüfen, ob der Vertrag geltendem Recht entspricht. Den Inhalt müssen Bauherren selbst prüfen oder einen unabhängigen Sachverständigen hierzu beauftragen. Bei gewerblichen Anbietern haben Käufer eine 14-Tages-Frist, die Unterlagen vor der Beurkundung zu überprüfen. Wird das Haus von einem privaten Eigentümer verkauft, greift diese Frist nicht. In diesem Fall empfiehlt der VPB, selbst dafür zu sorgen, dass ausreichend Zeit zur Prüfung vorhanden ist. In keinem Fall sollten Bauherren unverständlichen Paragraphen zustimmen.

Quelle: VPB