News-Archiv: Kategorien

25.01.2010 - Facility Management

Eigentümer einer WEG haftet nicht für gesamte Wasserkosten

Eigentümer einer WEG haftet nicht für gesamte Wasserkosten
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in der Regel nur gemäß ihrem Miteigentumsanteils für entstandene Wasserkosten haften müssen (VIII ZR 329/08). Im vorliegenden Fall waren sich mehrere Wohnungseigentümer uneinig darüber, ob die einzelnen Eigentümer in voller Höhe für Wasser- und Abwasserkosten aufkommen sollten oder ob diese auf die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft zurückfallen müssen. Der lokale Versorger hatte einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner verklagt, nachdem er das Grundstück der WEG mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser entsorgt hatte. Der BGH gab den Wohnungseigentümern recht und entschied, dass diese nicht einzeln gesamtschuldnerisch für den Verband haften müssen. Die Begründung: Als rechtsfähiger Vertragspartner haftet die WEG in der Regel auch als solche. Eine persönliche Gesamthaftung der Eigentümer kann nur bestehen, wenn sie vorher eindeutig festgestellt worden ist. Allerdings muss jeder Eigentümer für seinen Anteil haften und daher auch einen Teil der Wasserkosten tragen.?