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27.03.2009 - Nachbarschaftsfragen

Änderungen bei der Erbschaftssteuer

Änderungen bei der Erbschaftssteuer
Der bisher als Ausgangsbasis dienende Steuerwert einer Immobilie wird künftig bei einer Erbschaft durch den höheren Verkehrswert ersetzt. Dem entgegen steht eine Erhöhung der Freibeträge, die insbesondere Ehepartnern und Kindern zugute kommt. So ist es Kindern beispielsweise möglich, eine Immobilie bis zu 200 m² Wohnfläche steuerfrei zu übernehmen, wenn sie mindestens 10 Jahre dort wohnen. Immobilien, die über eine größere Wohnfläche verfügen, müssen wiederum anteilig versteuert werden.