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11.12.2009 - Mieten & Vermieten

Satellitenantenne darf nicht eigenmächtig montiert werden

Satellitenantenne darf nicht eigenmächtig montiert werden
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Will ein Wohnungseigentümer eine Parabolantenne aus einem anderen Herkunftsland montieren, darf er dies nur mit der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft tun. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (AZ VZR10/09).Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin mit deutscher Staatsbürgerschaft und polnischer Herkunft eine Parabolantenne vor dem Fenster ihrer Wohnung angebracht, um Fernsehprogramme aus ihrer Heimat empfangen zu können. Die anderen Eigentümer verklagten sie daraufhin.Mit der Begründung, dass das Anbringen einer Antenne ein Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum ist, gab der BGH der Eigentümergemeinschaft recht. Aufgrund des grundsätzlichen Rechts der Eigentümerin, sich über die Ereignisse in ihrer früheren Heimat zu informieren, müssen ihr die übrigen Eigentümer allerdings eine Anbringung an einer dezenteren Stelle gestatten.?