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10.02.2016 - Mieten & Vermieten

Mieterbund fordert 400.000 neue Wohnungen jährlich

Mieterbund fordert 400.000 neue Wohnungen jährlich
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Angesichts wachsener Wohnungsnöte und steigender Mieten besonders in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten fordert der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Deutschland schnell und viel neu baut. Die Wohnungsbauförderung müsse neu ausgerichtet, Bau- und Genehmigungsverfahren beschleunigt, Bauland besser bereitgestellt und die Regelungen zur Mietpreisbremse und beim Mieterhöhungsrecht nachgebessert werden. Mindestens 400.000 Wohnungen müssen laut Mieterbund jedes Jahr neu gebaut werden. 60.000 dieser Wohnungen sollen außerdem steuerlich gefördert werden, damit auch Interessenten mit mittlerem Einkommen diese bezahlen können. Darüber hinaus fordert der DMB rund 80.000 Sozialmietwohnungen. Insgesamt sollen Bund und Länder für den Neubau jedes Jahr 6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der DMB erklärt, dass die Wohnungsengpässe und -nöte jahrelang ignoriert und verschlafen wurden und rechnet damit, dass sich der Nachfragedruck vor allem nach bezahlbaren Wohnungen in den nächsten Monaten noch einmal spürbar verschärfen wird. Neben dem Neubau verlangt der Mieterbund deshalb, die gegenwärtig lineare Abschreibung von 2 Prozent für Wohnbauten auf 3 Prozent zu erhöhen, um mehr steuerliche Anreize zu schaffen. Laut DMB sinken mit der Einführung der Mietpreisbremse in zehn Bundesländern für rund 300 Städte die Wiedervermietungsmieten nicht, sondern steigen teilweise sogar. Um die Vermieter schärfer zu kontrollieren, fordert er deshalb, dass die Vormiete beim Vertragsabschluss offengelegt und eine effektive Sanktion bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eingeführt wird. Auch das Mietrecht hält der DMB für verbesserungswürdig und unterstützt die Vorschläge des Bundesjustizminsters Heiko Maas. Dieser sieht unter anderem vor, den Zeitraum für die Mieterhöhungen und Vertragsabschlüsse, die die Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete bilden, von bisher vier auf künftig zehn Jahre anzuheben. Auch der Mietspiegel müsse aufgewertet und rechtssicherer werden. Für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen soll künftig die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich sein. Zudem begrüßt der Deutsche Mieterbund den Vorschlag, die Rechtsfolgen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufeinander abzustimmen. Wenn offene Forderungen des Vermieters ausgeglichen werden, sollen demzufolge die Mieter wohnen bleiben dürfen.