News-Archiv: Kategorien

09.06.2015 - Leben & Wohnen

Mit der Wohnung auch den Stromanbieter wechseln:
Tipps für Verbraucher

Mit der Wohnung auch den Stromanbieter wechseln: Tipps für Verbraucher
© Fotolia.de / Thomas Söllner
Mehr als eine Million Haushalte nutzten 2013 den Umzug zum gleichzeitigen Wechsel des Stromanbieters - eine Steigerung von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Verbraucherportal Verivox hat für Verbraucher Tipps, wann ein Wechsel möglich ist und worauf sie achten sollten. Die Belieferungsart und die Vertragsbedingungen beeinflussen, ob und wie schnell Kunden bei einem Umzug aus dem Stromvertrag aussteigen können. Während Kunden in der Grundversorgung laut Verivox jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen können, müssen Kunden mit besonderen Stromtarifen erst die Vertragsbedingungen prüfen. In der sogenannten Umzugsklausel gewähren zwar viele Anbieter ein Sonderkündigungs- bzw. Vertragsauflösungsrecht, andere Anbieter bedingen sich jedoch die Weiterbelieferung aus, sollte der Umzug innerhalb des von ihnen belieferten Gebietes stattfinden. Da von der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung in der Regel drei bis sechs Wochen vergehen, sollte der Wechsel des Stromanbieters zum Einzug in die neue Wohnung rechtzeitig geplant werden. Der neue Versorger braucht für den Wechsel das Datum des Einzugs, die Zählernummer und den Zählerstand. Kümmert man sich nicht um einen neuen Anbieter, schließt man beim Einzug automatisch einen Entnahmevertrag mit dem örtlichen Versorger zum Grundversorgungstarif ab, der laut Verivox jedoch rund 40 Prozent teurer ist als die günstigsten Tarife am Markt. Rund 350 Euro jährlich könnten Nutzer mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh durch einen Wechsel aktuell sparen.