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10.03.2015 - Steuern & Finanzierung

Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien steuergünstig abschreiben

Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien steuergünstig abschreiben
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Die Sanierung und Modernisierung von Denkmalschutz-Immobilien in Deutschland wird vom Staat belohnt, denn sie kann abgeschrieben werden. Im Gegensatz zu den Anschaffungskosten für eine nicht selbst genutzte Immobilie, kann die Abschreibung für eine Modernisierung in einem kurzen Zeitraum von der Steuer abgesetzt werden. Sanierungs- und Modernisierungskosten können gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben, kleinere Reparaturen innerhalb eines Jahres abgesetzt werden. Jedoch ist die Abschreibung für Renovierung in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb nicht uneingeschränkt möglich, sondern nur dann, wenn die Kosten nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen - ohne Mehrwertsteuer. Höhere Invesitionskosten innerhalb der ersten drei Jahre werden wie Anschaffungskosten behandelt und müssen linear innerhalb von 40 bzw. 50 Jahren abgeschrieben werden.