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20.02.2015 - Leben & Wohnen

Vielseitig:
Keller zum Feiern oder Wohnen ausbauen

Vielseitig: Keller zum Feiern oder Wohnen ausbauen
© Fotolia.de / M.EBARDT
Zum Lachen muss man zwar nicht unbedingt in den Keller gehen, für andere Zwecke bietet der Platz unter Tage jedoch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Ob Partykeller, Souterrain-Wohnung oder eigener Fitnessraum - mit dem richtigen Ausbau wird der vernachlässigte Lagerplatz zum nützlichen Extra-Raum. Um in Wohnräume umgewandelt werden zu können, müssen Keller bestimmte Bauauflagen erfüllen und beispielsweise eine Mindesthöhe einhalten. Darüber hinaus müssen Fenster mindestens zehn Prozent der Grundfläche ausmachen und die Kellertreppe der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen. Soll im Keller nur eine zusätzliche Toilette oder eine Abstellkammer, also kein Wohn- oder Schlafraum, entstehen, ist das auch bei niedrigeren Decken und kleineren bzw. keinen Fenstern erlaubt. Wer den Keller für die Eigennutzung ausbauen möchte, braucht dafür grundsätzlich keine Genehmigung, solange es sich nicht um zusätzliche Wohnräume handelt. Das Vorhaben einer Keller-Umwandlung in eine Souterrain-Wohnung beispielsweise muss bei der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Weitere Wände im Keller dürfen ohne Weiteres errichtet, jedoch tragende Wände nicht entfernt werden. Sind alle baurechtlichen Fragen geklärt, kann der Kellerumbau starten. Sollen dort Wohn- oder Schlafräume entstehen und nicht bloß ein Hobbyraum oder ein Arbeitszimmer, muss auf ausreichende Abdichtung geachtet werden. Um die Wärme zu halten, braucht es eine ordentliche Dämmung und hat sich im Keller zuvor Feuchtigkeit eingenistet, muss er vorher gründlich trocken gelegt werden.