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13.02.2015 - Wirtschaft & Politik

Dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Lohnentwicklung

Dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Lohnentwicklung
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Im Rahmen der Wohngeldreform fordert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., dass die Höhe des Wohngeldes jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird. Nachdem die letzte Anpassung des Wohngelds bereits fünf Jahre zurückliegt, empfiehlt der GdW, es nicht nur, wie im aktuellen Gesetzentwurf geplant, alle vier Jahre zu prüfen, sondern mindestens alle zwei Jahre. Eine jährliche Anpassung entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung sei noch effektiver. Auch ist der GdW der Meinung, dass die Heizkosten beim Wohngeld stärker berücksichtigt werden müssten. Zwar sieht der aktuelle Gesetzesentwurf eine Anpassung der Tabellenwerte vor, so dass gestiegene Bruttowarmmieten bei einer Erhöhung der Leistung ebenfalls einbezogen werden. Laut GdW ließe eine solche Pauschalisierung jedoch  die unterschiedlichen Kosten in den Regionen wie zum Beispiel Fernwärme außen vor.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.