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05.02.2015 - Mieten & Vermieten

Pflege von Igeln in der Wohnung kann Kündigung rechtfertigen

Pflege von Igeln in der Wohnung kann Kündigung rechtfertigen
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Igel sind keine Haustiere und dürfen deshalb nicht ohne weiteres in der Wohnung gehalten werden, wie das AG Berlin-Spandau jetzt entschied (AZ 12 C 133/14). Eine Mieterin hatte zeitweise mehrere verletzte Igel in ihrer Wohnung gesund gepflegt und nach Beschwerden von Nachbarn über den Geruch eine Abmahnung von der Vermieterin erhalten. Da die Mieterin weiterhin Igel in ihrer Wohnung pflegte, wurde ihr das Mietverhältnis gekündigt. Das AG Berlin-Spandau sah diese Kündigung als gerechtfertigt an, denn Igel sind Wildtiere und keine Haustiere, so dass sie von den Regelungen für Kleintierhaltung ausgenommen sind. Auch die Nichtbeachtung der Beschwerden von Nachbarn und der Abmahnung bestärkten das Gericht in seinem Urteil.