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24.02.2014 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Bei Beschimpfung des Vermieters droht fristlose Kündigung

Urteil: Bei Beschimpfung des Vermieters droht fristlose Kündigung
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Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, weil der Vermieter als "Schwein" bezeichnet wurde - das Amtsgericht München sieht diese Kündigung als rechtens an und gab der Räumungsklage des so betitelten Vermieters statt (AZ 411 V 8027/13). In einem Arbeiterwohnheim war es zu dieser Äußerung gegenüber dem Vermieter gekommen, nachdem dieser den Mieter wegen mutmaßlicher rassistischer Äußerungen einem anderen Bewohner gegenüber zur Ordnung gerufen hatte. Als "Schwein" beschimpft, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos und strengte eine Räumungsklage an. Da seitens des Mieters keinerlei Einsicht zu erkennen war und in seiner Klageerwiderung weitere Beleidigungen folgten, sah das Amtsgericht München dies als erhebliche Verletzung des Mietvertrages und es sei dem Vermieter nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.