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30.10.2013 - Baubranche

Baustopp:
Nicht immer ist schlechtes Wetter der Grund

Baustopp: Nicht immer ist schlechtes Wetter der Grund
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Jeder Bauherr kennt den kritischen Blick in den Himmel, der über das Fortschreiten des eigenen Bauprojekts entscheiden kann. Sogar in Bauverträgen ist er Begriff "amtlich anerkannte Schlechtwetterlage" üblich geworden. Doch diese Formulierung kann irreführend sein, weiß der Verband Privater Bauherren e.V. und weist Eigentümer auf ihre Rechte hin. Laut Verbandsangaben ist der Begriff offiziell nicht mehr existent, dennoch wird der oftmals von Baufirmen als Grund für Verzögerungen genutzt. Hier muss unterschieden werden: Während manche Bauarbeiten und Materialverarbeitungen bei Regen oder kalten bzw. zu heißen Temperaturen nicht ausgeführt werden können, können andere Arbeiten durchaus auch bei schlechterem Wetter getätigt werden. Um sich vor solchen unklaren Situationen zu schützen, empfehlen die Bauexperten einen vertraglich festgehaltenen Fertigstellungstermin, der keine Verlängerungsmöglichkeiten vorsieht. Um die Schlechtwetterlage neutral zu beurteilen, kann außerdem ein Bausachverständiger zu Rate gezogen werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.