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24.06.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Schadensursache an Eigentum muss geklärt werden

Urteil: Schadensursache an Eigentum muss geklärt werden
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Das Landgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass Hausverwalter der Ursache eines Schadens an Wohneigentum zeitnah nachgehen müssen (AZ 1 S 26801/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine Miete gemindert, da sich im Bereich des Dachfensters Feuchtigkeit und Schimmel gebildet hatte. Der Verwalter war jedoch im Gegensatz zum Eigentümer der Ansicht, dass die Schimmelbildung durch eine fehlerhafte Belüftung durch den Mieter zustande gekommen war und lehnte eine weitere Ursachenforschung ab. Erst nachdem der Mieter außerordentlich gekündigt hatte, wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, der Mängel am betreffenden Fenster nicht ausschließen konnte. Der Forderung des Eigentümers an den Verwalter, die geminderte Miete sowie den verursachten Mietausfall auszugleichen, gab das Gericht nun aktuell Recht. Es gehört laut Gericht zu den Aufgaben des Verwalters, Wohneigentum ordnungsgemäß Instand zu halten und Schadensursachen rechtzeitig nachzugehen.