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23.04.2013 - Wirtschaft & Politik

Neues Gesetz:
Mehr Schutz vor Schrottimmobilien

Neues Gesetz: Mehr Schutz vor Schrottimmobilien
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Immer wieder werden Immobilien mit geringem Wert als attraktive Kapitalanlage angeboten. In der Vergangenheit wurden sogenannte Schrottimmobilien sogar systematisch auf den Markt gebracht. Eigentümer bemerken den Betrug meist erst nach Vertragsabschluss und haben häufig ein Leben lang die finanziellen Folgen zu tragen.Um Verbraucher besser vor dem Erwerb von Schrottimmobilien zu schützen, hat der Bundestag aktuell ein neues Gesetz beschlossen, das bereits in den kommenden Wochen in Kraft treten soll. Künftig müssen Notare gewährleisten, dass Kaufinteressenten die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von zwei Wochen zur Verfügung gestellt bekommen. Bislang konnte sogar der Verkäufer selbst den Kaufvertrag beurkunden lassen und Käufer vorher somit zu einer übereilten Vertragsunterzeichnung drängen.Unterschreitet der Notar die vorgegebene Bedenkzeit, muss er die Gründe hierfür dokumentieren und gegebenenfalls mit einer Amtsenthebung rechnen.?