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27.02.2013 - Baubranche

Bautipp:
Nach Winterstürmen Schäden beheben lassen!

Bautipp: Nach Winterstürmen Schäden beheben lassen!
© Verband Privater Bauherren e.V.
Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Diese entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen gerade in den vergangenen Jahren immer öfter Orkanstärke. Solche starken Winde lockern selbst schwere Dachziegel, sie heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern wird auch zur Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. Fällt ein lockerer Ziegel nach einem schweren Sturm vom Dach, haftet der Hausbesitzer. Das gilt auch, wenn der Sturm Fassadenverkleidungen, Antennen oder Solarpaneele lockert. Oft lösen sich Schindeln, ja sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Gaubenverkleidung. Hausbesitzer dürfen das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie haften, wenn etwas passiert. Das gilt übrigens auch auf Baustellen. Auch hier ist der Bauherr als Auftraggeber in der Pflicht. ?