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24.01.2013 - Facility Management

Mieterhöhung:
Was Vermieter dürfen und was nicht

Mieterhöhung: Was Vermieter dürfen und was nicht
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In ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe zeigt Stiftung Warentest, wann und wie Vermieter Mieten erhöhen dürfen. Denn häufig sind Ankündigungen für Mieterhöhungen fehlerhaft und Widerstand kann sich von Fall zu Fall für den Mieter lohnen. Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren. Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler. Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren – zum Beispiel vom Mieterverein. Bei Modernisierungen gilt: Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen gelten.

Quelle: Stiftung Warentest