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15.10.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Schallschutzstandard muss bei Sanierung eingehalten werden

Urteil: Schallschutzstandard muss bei Sanierung eingehalten werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese, dass Mieter bei einer Gebäudesanierung Schallschutzstandards erwarten können, die dem Baujahr entsprechen. Dies gilt auch, wenn das Gebäude nach der Sanierung einem jüngeren Baujahr zugeordnet wird (AZ 531 C 49/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter einen verbesserten Trittschallschutz verlangt. Zwar wurde das Gebäude im Jahr 1950 errichtet, doch mit der Teilsanierung im Jahr 2000 hatte die Vermieterin das Haus einem neueren Baujahr zugeordnet. Demnach lag der Trittschallspiegel deutlich über den zulässigen Werten.Das Amtsgericht gab dem Mieter recht und entschied, dass die Vermieterin einen verbesserten Trittschallschutz gewährleisten muss.?