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08.10.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Heizanlage muss leistungsstark und regulierbar sein

Urteil: Heizanlage muss leistungsstark und regulierbar sein
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Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Heizanlage in Mietwohnungen Haupträume bis zu 22 Grad und Nebenräume bis zu 20 Grad beheizen muss. Die Temperatur in den Räumen muss darüber hinaus individuell regulierbar sein.Im aktuellen Fall hatten Mieter ihre Miete gemindert, da ihre Wohnung ihrer Meinung nach nicht ordnungsgemäß beheizt worden war. Der Vermieter verlangte jedoch Nachzahlung der rückständigen Miete. Vor Gericht stellte ein Sachverständiger fest, dass die Räume sich nicht auf 20 Grad erwärmen lassen. Zudem konnte die Temperatur nur für alle Räume einheitlich eingestellt werden.Das Amtsgericht Köln gestand den Mietern für die Monate Januar und Februar eine Mietminderung von 20% zu. Für März und April setzte das Gericht weiterhin eine Minderung von 10% an.?