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25.04.2012 - Steuern & Finanzierung

Tipp:
Grundsteuer nicht mit Grunderwerbsteuer verwechseln!

Tipp: Grundsteuer nicht mit Grunderwerbsteuer verwechseln!
© fotolia.com / Karen Roach
Die deutschlandweite Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist in aller Munde. Sie fällt beim Kauf eines Grundstücks an, wird vom Bundesland festgelegt und ist nur einmal fällig. Anders die Grundsteuer. Sie wird von der jeweiligen Kommune jährlich erhoben und kann gerade in Zeiten knapper Finanzen auch angehoben werden.Wohnt die Familie endlich im eigenen Heim, muss sie neben Zinsen, Tilgung und Rücklagen für die Hausunterhaltung regelmäßig verschiedene Nebenkosten aufbringen. Dazu zählt besagte Grundsteuer. Zusammen mit dieser Steuer ziehen die Städte und Gemeinden in der Regel auch gleich Wasser- und Abwassergebühren ein sowie Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Oft wird auch der Müll über die Kommunen abgerechnet. Hinzu kommen Grund- (und individuelle Verbrauchsgebühren) für Heizung und Strom, auch der Schornsteinfeger muss laut Gesetzgeber zweimal im Jahr kommen und stellt dies natürlich in Rechnung.All diese Nebenkosten sind unvermeidbar und schlagen jedes Jahr zu Buche. Jeder Bauherr und Käufer, so empfiehlt der VPB, sollte sich vor dem Hausbau oder Immobilienkauf seine zukünftigen Nebenkosten genau kalkulieren und ein zusätzliches Finanzpolster einplanen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.