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23.04.2012 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Farbvorgabe für Mieter ist unwirksam

Aktuelles Urteil: Farbvorgabe für Mieter ist unwirksam
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Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass ein Mieter nicht zur Einhaltung der Farbvorgabe weiß verpflichtet ist. Dies gilt ebenfalls, wenn er eine Wohnung mit weißem Anstrich übernommen hat.Im vorliegenden Fall hatten beide Mietparteien über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gestritten. Laut Mietvertrag war die Mieterin hierzu verpflichtet. Als diese 2008 das Mietverhältnis beendet hatte, nahm sie an den Wänden und Decken Reparaturen vor. Im Zuge der Quotenabgeltungsklausel behielt der Vermieter einen Teil der Kaution unter anderem für Arbeiten an Heizkörpern, Keller und Türen zurückbehalten. Die Mieterin wehrte sich gegen diese Regelung.Der Bundesgerichtshof gab der Mieterin recht. Da der Mietvertrag eine unzulässige Farbvorgabe enthält, sind die Klauseln bzgl. der Schönheitsreparaturen unwirksam. Nur, wenn eine Farbwahlklausel einem Mieter noch ausreichend Spielraum gewährt und ausschließlich für die Wohnungsrückgabe benaprucht wird, ist diese rechtsgültig.?