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26.03.2012 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Diele ist nicht gleich Parkett

Aktuelles Urteil: Diele ist nicht gleich Parkett
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Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Dielenboden in Qualität und Optik nicht mit einem Parkettboden gleichzusetzen ist (AZ 63 S 220/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin unter Berufung auf den Berliner Mietspiegel eine Mieterhöhung angesetzt. In der betreffenden Wohnung befindet sich ein abgeschliffener und gewachster Dielenboden - diesen hatte sie als "hochwertigen Bodenbelag" ausgewiesen. Die Mieter wehrten sich gegen diese Mieterhöhung.Das Gericht erklärte, dass der Dielenboden nicht mit dem Sondermerkmal gleichzusetzen ist, das bei einem Parkettboden gelte, da qualitativ erhebliche Unterschiede bestehen und gab der Mietpartei recht.?