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13.03.2012 - Baubranche

Schimmel am Neubau - Bauunternehmen in der Verantwortung

Schimmel am Neubau - Bauunternehmen in der Verantwortung
© Verband Privater Bauherren e.V.
Schimmel ist längst kein Altbauproblem mehr: Rund die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Hauptursache dafür sind nach Ansicht des Verbands Privater Bauherren (VPB) die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem von den Bauunternehmen nicht sorgfältig genug betreut werden. Während früher der Bau im Winter selbstverständlich ruhte, wird heute ganzjährig gebaut. Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter zumindest theoretisch ermöglichen. Allerdings, so kritisiert der VPB, wiegen sich hier sowohl Handwerker als auch Bauherren in falscher Sicherheit: Denn die modernen Baumaterialien sind zwar bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber das ist die Mindesttemperatur. Selbst wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind viele Baustoffe dann doch nicht geeignet. Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Wenn Estrich aufgebracht wird oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Sie muss durch konsequentes Heizen und Lüften entfernt werden. Sonst ist Schimmel fast immer die Folge. Das Problem ließe sich vermeiden, wenn alle Öffnungen zum unausgebauten Dach vor dem Ausbau luftdicht geschlossen würden. Damit wären kühler und beheizter Bereich baulich getrennt. Die Feuchte aus Putz und Estrich könnte nicht ins Dach ziehen, sondern über die Fenster entlüftet werden. Eigentlich eine einfache Sache, aber warum funktioniert das auf den Baustellen nicht? "Bauunternehmer versuchen immer wieder, sich aus der Verantwortung zu stehlen", kritisiert VPB-Präsident Thomas Penning. "Sie behaupten, der Bauherr sei für die Trocknung der Baustelle zuständig. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bauunternehmer ein mängelfreies Haus, erstellen muss. Und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich daraus Schimmel bilden kann, dann ist das ein Mangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss." Der VPB geht deshalb davon aus, dass Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn im "Kleingedruckten" verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam seien. "Solche Klauseln laufen auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinaus. Das geht vielleicht, wenn ein Unternehmer nur einzelne Gewerke übernimmt, nicht aber, wenn er sich vertraglich verpflichtet hat, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen. Dann muss er sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt." Kein Bauherr sollte solche Passagen unterschreiben, ohne sich vorab beim Bauberater genau zu informieren, was das für ihn bedeuten kann. Außerdem sollte der Sachverständige im Auftrag des Bauherrn den Baufortschritt lückenlos kontrollieren, damit beispielsweise die fehlende Luke zum Dachboden rechtzeitig geschlossen und das Haus gründlich trocken geheizt wird.?